Definitionen
Claimsmanagement ist
- das geplante und kontrollierte Voraussehen, Beobachten, Feststellen, Dokumentieren und
- Geltendmachen oder Abwehren
- von nicht ursprünglich zwischen den Parteien geregelten Forderungen,
- die sich erst aus Abweichungen des tatsächlichen vom vereinbarten Vertragsverlauf ergeben.
Change oder variation orders (Änderungsaufträge) sind
- einvernehmliche Vertragsänderungen als ein angestrebtes Ergebnis dieser Aktivitäten.