Schlichtung

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind möglichst zu vermeiden. Aber eine einvernehmliche Lösung ist trotz aller Beweglichkeit nicht immer erreichbar. Dann bietet sich  vor einer weiteren Verschärfung unsere Einschaltung als Schlichter an. Eine Schlichtung können die Parteien von vornherein vertraglich vereinbaren. Die Beteiligten können sich darauf aber auch noch während der Projektabwicklung verständigen.

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